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Verkehrswert
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in
dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und
tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der
Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der
Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche
Verhältnisse zu erzielen wäre.
Mit dem Verkehrswert wird demnach der wahrscheinlichste Wert des
Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung
bezeichnet. Den Verkehrswert stellen Sachverständige für die
Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken fest.
Die Anlässe
hierfür können vielfältig sein.
Quelle: § 194 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2009, letzte Änderung vom 31.07.2009.
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