SACHVERSTÄNDIGENBÜRO Dr. Jörg-Ronald Strehz
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Verkehrswert

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Mit dem Verkehrswert wird demnach der wahrscheinlichste Wert des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung bezeichnet. Den Verkehrswert stellen Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken fest.
Die Anlässe hierfür können vielfältig sein.

Quelle: § 194 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2009, letzte Änderung vom 31.07.2009.